Als Personalfachkraft übernehmen Sie qualifizierte Aufgaben in der Personalplanung, -beschaffung und -verwaltung von Unternehmen aller Art. Weiterhin sind sie in der Lohn- und Gehaltsabrechnung tätig.
Sie arbeiten in Unternehmen der unterschiedlichsten Wirtschaftsbereiche, d. h. in Firmen aus Industrie und Handel, in großen Handwerksbetrieben oder im Dienstleistungsbereich. Auch bei Interessenvertretungen, Verbänden und Organisationen können Personalfachkräfte tätig sein.
Fachkraft für Personalwesen
Die Qualifikation zur Personalfachkraft beinhaltet Teile des Stoffplanes der Ausbildung Bürokauffrau/-mann (IHK).
Lerninhalte:
Personalführung
Personalverwaltung
Personalplanung und -entwicklung
Personalcontrolling
Grundlagen der Buchhaltung
Entgeltabrechnung
Textverarbeitung (Word)
Tabellenkalkulation (Excel)
Gestaltung von Präsentationen (PowerPoint)
Personal Information Management (Outlook)
Kaufmännische Anwendungssoftware
- Grundlagen SAP
- Lexware/DATEV
Ausgewählte Inhalte (ohne Prüfung):
Ausbildung der Ausbilder (AdA)
Voraussetzungen:
Personen aus kaufmännischen, verwaltenden oder verwandten
Berufsfeldern, die eine passgenaue und praxisorientierte
Weiterbildung bzw. Tätigkeit im Bereich der
Personalsachbearbeitung suchen. Oder Wiedereinsteiger
ohne abgeschlossene Ausbildung
Fördermöglichkeiten:
Bezieher von ALG I und ALG II setzen sich bitte mit Ihrem zuständigen Berater bei der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter in Verbindung. Dieser erteilt Ihnen Auskunft über die genauen Voraussetzungen und den Umfang der finanziellen Förderung nach dem Sozialgesetzbuch.
Zeit- und Berufssoldaten mit Ansprüchen nach dem Soldatenversorgungsgesetz erhalten nähere Auskünfte beim zuständigen Berufsförderungsdienst.
Rehabilitanden setzen sich bitte mit dem für sie zuständigen Sozialversicherungsträger (Deutsche Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft etc.) in Verbindung.