Buchhalter*in in Industriebetrieben
Als Buchhaltungsfachkraft sind Sie verantwortlich für eine ordnungsgemäße Buchführung. Sie werten Zahlen aus und bereiten sie für die Kostenrechnung auf.
Computergestützte Buchführungssysteme sind für Sie selbstverständliche Arbeitsmittel. Durch Ihr Wissen sind Sie Berater/-in Ihrer Vorgesetzten und Gesprächspartner/-in des Steuerberaters bzw. Wirtschaftsprüfers. Sie sind oder werden tätig in Handels-, Industrie-, Handwerks- oder Dienstleistungsbetrieben. Oder Sie übernehmen die Buchhaltung im eigenen Betrieb.
Buchhaltungsfachkräfte bearbeiten unterschiedliche Geschäftsfälle nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und handelsrechtlichen Vorschriften. Des Weiteren übernehmen sie unterstützende finanzbuchhalterische Tätigkeiten zur Aufbereitung der Zahlen aus der Geschäfts- und Betriebsbuchhaltung.
Die Qualifikation zur Buchhaltungsfachkraft beinhaltet Teile des Stoffplanes der Ausbildung Bürokauffrau/-mann (IHK).
Lerninhalte:
Finanzbuchhaltung
Kosten- und Leistungsrechnung
Entgeltabrechnung
Spezielle Buchungen der Produktion - Einkauf von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen und erfassen der
Anschaffungskosten
- Nebenkosten und Preisminderungen durch Rabatte, Skonti, Boni und
Rücksendungen buchen
- bestandsorientierte und aufwandsorientierte Buchungen
- Buchung der Vertriebskosten
- Preisnachlässe aufgrund von Mängelrügen buchen
- Buchung des Rechnungsausgleichs mit Skontoausnutzung
- Kalkulation der Handelswaren
- geläufige Buchungen innerhalb der Lohnbuchhaltung
Textverarbeitung (Word)
Tabellenkalkulation (Excel)
Kaufmännische Anwendungssoftware
- Grundlagen SAP
- Lexware
- Datev